Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
In Bottrop arbeite ich als Baugutachter und helfe Bottroper Bauherren beim Hausbau durch baubegleitende Qualitätssicherung in Bottrop. Man kann mich hier als Bausachverständigen für die gesamte qualitätssichernde Baubegleitung buchen, aber auch für einen Einzeltermin um mal Unstimmigkeiten zu klären, welche für schlechtes Klima auf Ihrer Baustelle sorgen.
Hauskäufern helfe ich als Baugutachter Immobilien richtig einzuordnen. Der richtige Preis von Immobilien ist gar nicht so einfach zu bestimmen, wie Hauskäufer oft glauben. Häuser im Bestand oder gebrauchte Häuser haben oft große Nachteile und der Preis ist in Anbetracht der Folgekosten für notwendige Modernisierungen oft zu hoch. Hier helfe ich den Hauskäufern als Bausachverständiger / Baugutachter Immobilien richtig zu bewerten. Ein Hauskauf in Bottrop sollte eigentlich nur mit einem Baugutachter erfolgen.
Bottrop wird in der Wikipedia so beschrieben Die kreisfreie Großstadt Bottrop liegt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Verwaltungsmäßig gehört sie zum Regierungsbezirk Münster. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Westfalen-Lippe und im Regionalverband Ruhr. )
Adresse der Stadt Bottrop: Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
Website Stadt Bottrop: https://www.bottrop.de/
Bei diesem Einfamilienhaus in Bottrop habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..
Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Bottrop hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Bottrop zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Bottrop ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Bottrop.
Pfusch am Bau mit ernsten Folgen: Kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden war bei diesem Bauvorhaben in Bottrop mit der unabhängigen Baubegleitung zur Fremdkontrolle der Bauleitung des Bauträgers beauftragt. Wenn Handwerker auf der Baustelle nicht ausreichend kontrolliert werden sind solche Spätschäden oft vorprogrammiert.
Der Erwerber beauftragte mich mit der Teilnahme zur Abnahmebegehung bzw. bei der Mitwirkung zur Bauabnahme des Sondereigentums. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt später, da die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind.
Im Sondereigentum wurden lediglich geringfügige Oberflächenmängel festgestellt und protokolliert. Es bestehen einige leichte Kratzer im Parkettboden. Diese sind mit einfachen Mitteln zu beseitigen.
Wesentliche Mängel liegen im Sondereigentum nicht vor. Daher wurde das Sondereigentum abgenommen. Die Übergabe und Bezugsfertigkeit des Appartements verzögert sich aufgrund verspäteter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums.
Ein leerstehendes Zweifamilienhaus in Bottrop will der Kaufinteressent im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben.
Für die Einschätzung der Sanierungskosten wurde ich beratend hinzugezogen.
Das Haus wurde ca. 1967 errichtet und steht leer. Die Außenanlageist verwahrlost und vermüllt.
Aufgrund des gerichtlichen Verfahrens besteht keine Möglichkeit der Innenbesichtigung.
Die Außenbauteile können von der Straße und vom Nachbarn beurteilt werden.
Ferner besteht ein Verkehrswertgutachten mit Angaben zur baulichen Gegebenheit des Gebäudeinneren.
Es besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Eine energetische Sanierung ist erforderlich. Der Ausbau des Dachgeschosses wird gewünscht.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten werden vergleichbare Neubaukosten erreicht.
Es steht somit zur Diskussion, inwieweit der Sanierungsaufwand gerechtfertigt erscheint.
In dem sehr „chick“ – modernisierten gründerzeitlichenEinfamilienhaus ist der Fliesenbelag in der bodengleichen Dusche defekt.
Der Fliesenbelag ist nicht trittfest und Fliesen sind gebrochen. Der Fußboden istmangelhaft, ist nicht gebrauchstauglich. Der Fliesengrund besteht nach Angabedes Fliesenlegers aus einem sog. „Board“. Inwieweit hier falsches Materialverwendet wurde, oder Verlegungsfehler bestehen ist im Begehungstermin unklar.Bauteilöffnungen konnten nicht erfolgen.
In jedem Fall ist der Fußbodenaufbau komplett zu erneuern.
Es gibt keine Reparaturmöglichkeiten „im Kleinen“.
Der anwesende Verursacher ist willig zur Mängelbeseitigung.
Insofern war dies ein konstruktiv verlaufender Ortstermin.
Detlef Becker
Ich helfe als Bausachverständiger in Bottrop beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Bottrop.
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