Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
In Kerpen arbeite ich als Immobiliengutachter. Ich bewerte hier Immobilien, welche zum Verkauf stehen. Auch die Bewertung von Immobilien zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken gehören zu meinem Programm in Kerpen.
Während die meisten Immobiliengutachter einen kaufmännischen beruflichen Hintergrund in der Immobilien oder Wohnungsbranche haben und demgemäß eher die Lage Ihrer Immobilie in Kerpen im Auge haben, bewerte ich als technischer Sachverständiger aus dem Bauwesen Immobilien in Kerpen nach technischen Gesichtspunkten.
Da ich als Immobiliengutachter Kerpen zu meinem Nahbereich zähle berechne ich in Kerpen keine extra Anfahrtkosten. Ich terminiere als Immobiliengutachter Kerpen besonders kurzfristig.
Kerpen wird in der Wikipedia so beschrieben Kerpen ist eine Große kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Die Stadt liegt im rheinischen Braunkohlerevier und in der Kölner Bucht nur wenige Kilometer westlich von Köln. Seit dem 19. März 2015 führt Kerpen den offiziellen Zusatz Kolpingstadt. )
Adresse der Stadt Kerpen: Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Website Stadt Kerpen: https://www.stadt-kerpen.de/
Der Preis für die Bewertung von Kerpen Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Kerpen war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.
Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.
Der Erwerber beauftragte mich mit der Teilnahme zur Abnahmebegehung bzw. bei der Mitwirkung zur Bauabnahme des Sondereigentums. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt später, da die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind.
Im Sondereigentum wurden lediglich geringfügige Oberflächenmängel festgestellt und protokolliert. Es bestehen einige leichte Kratzer im Parkettboden. Diese sind mit einfachen Mitteln zu beseitigen.
Wesentliche Mängel liegen im Sondereigentum nicht vor. Daher wurde das Sondereigentum abgenommen. Die Übergabe und Bezugsfertigkeit des Appartements verzögert sich aufgrund verspäteter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums.
Ein leerstehendes Zweifamilienhaus in Kerpen will der Kaufinteressent im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben.
Für die Einschätzung der Sanierungskosten wurde ich beratend hinzugezogen.
Das Haus wurde ca. 1967 errichtet und steht leer. Die Außenanlageist verwahrlost und vermüllt.
Aufgrund des gerichtlichen Verfahrens besteht keine Möglichkeit der Innenbesichtigung.
Die Außenbauteile können von der Straße und vom Nachbarn beurteilt werden.
Ferner besteht ein Verkehrswertgutachten mit Angaben zur baulichen Gegebenheit des Gebäudeinneren.
Es besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Eine energetische Sanierung ist erforderlich. Der Ausbau des Dachgeschosses wird gewünscht.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten werden vergleichbare Neubaukosten erreicht.
Es steht somit zur Diskussion, inwieweit der Sanierungsaufwand gerechtfertigt erscheint.
Michael Born
Ich helfe als Bausachverständiger in Kerpen beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Kerpen.