Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
In Markkleeberg arbeite ich als Immobiliengutachter. Ich bewerte hier Immobilien, welche zum Verkauf stehen. Auch die Bewertung von Immobilien zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken gehören zu meinem Programm in Markkleeberg.
Während die meisten Immobiliengutachter einen kaufmännischen beruflichen Hintergrund in der Immobilien oder Wohnungsbranche haben und demgemäß eher die Lage Ihrer Immobilie in Markkleeberg im Auge haben, bewerte ich als technischer Sachverständiger aus dem Bauwesen Immobilien in Markkleeberg nach technischen Gesichtspunkten.
Da ich als Immobiliengutachter Markkleeberg zu meinem Nahbereich zähle berechne ich in Markkleeberg keine extra Anfahrtkosten. Ich terminiere als Immobiliengutachter Markkleeberg besonders kurzfristig.
Markkleeberg wird in der Wikipedia so beschrieben Die Stadt Markkleeberg wurde im Jahr 1934 als Zusammenschluss der Orte Oetzsch-Markkleeberg und Gautzsch gegründet. Da den Nationalsozialisten der Name der bei weitem größeren Gemeinde Gautzsch wegen seiner slawischen Herkunft nicht genehm war und sich auch der künstliche Vorschlag Auenwalde nicht durchsetzen konnte, wählte man als Namen der neuen Stadt den der kleinsten Ursprungsgemeinde Markkleeberg. )
Adresse der Stadt Markkleeberg: Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg
Website Stadt Markkleeberg: https://www.markkleeberg.de/
Der Preis für die Bewertung von Markkleeberg Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in markkleeberg ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Ebenfalls ein Spätschaden, hier bei einem Haus in markkleeberg . Als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren beauftragt, stellte ich fest, dass der Verursacher des Schadens der Garten- und Landschaftsbauer war. Dieser hatte sein Gewerk, erst lange nach der Bauabnahme bzw. Hausübergabe durch den vom Bauträger eingesetzten Bauleiter, ausgeführt.

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.

Jörg Straßburger
Ich helfe als Bausachverständiger in Markkleeberg beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Markkleeberg.