Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Dipl.- Ing. Patrick H. König
0157-55295484
koenig@bauexperte.com
In Neukirchen-Vluyn arbeite ich als Immobiliengutachter. Ich bewerte hier Immobilien, welche zum Verkauf stehen. Auch die Bewertung von Immobilien zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken gehören zu meinem Programm in Neukirchen-Vluyn.
Während die meisten Immobiliengutachter einen kaufmännischen beruflichen Hintergrund in der Immobilien oder Wohnungsbranche haben und demgemäß eher die Lage Ihrer Immobilie in Neukirchen-Vluyn im Auge haben, bewerte ich als technischer Sachverständiger aus dem Bauwesen Immobilien in Neukirchen-Vluyn nach technischen Gesichtspunkten.
Da ich als Immobiliengutachter Neukirchen-Vluyn zu meinem Nahbereich zähle berechne ich in Neukirchen-Vluyn keine extra Anfahrtkosten. Ich terminiere als Immobiliengutachter Neukirchen-Vluyn besonders kurzfristig.
Neukirchen-Vluyn wird in der Wikipedia so beschrieben Die Stadt Neukirchen-Vluyn ([-flyːn]) liegt am unteren Niederrhein im Westen des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. )
Adresse der Stadt Neukirchen-Vluyn: Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
Website Stadt Neukirchen-Vluyn: https://www.neukirchen-vluyn.de/
Der Preis für die Bewertung von Neukirchen-Vluyn Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in neukirchen-vluyn ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.
Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.
Zu diesem Einfamilienhaus-Bauvorhaben in neukirchen-vluyn wurde der unabhängige Baugutachter erst nach der Hausübergabe, sprich Bauabnahme bestellt. Durch eine rechtzeitige Beauftragung des Bausachverständigen mit der unabhängigen Baubegleitung einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme durch die Bauherren hätte auch dieses Schadenbild sicher verhindert werden können. Dieser Pfusch am Bau war leicht vermeidbar.
Dipl.- Ing. Patrick H. König
Ich helfe als Bausachverständiger in Neukirchen-Vluyn beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Neukirchen-Vluyn.