Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Nußloch obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Nußloch beauftragt.
Die Bauplanung in Nußloch kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Nußloch darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Nußloch wird in der Wikipedia so beschrieben Zur Gemeinde Nußloch gehören die Ortschaften Nußloch und Maisbach sowie die Häuser Erzwäsche, Fischweiher, Mühle, Steinbruch des Zementwerks und Steinzeug- u. Tonwerk. Im Gemeindegebiet liegt die 867 erwähnte, abgegangene Ortschaft Weiler )
Adresse der Stadt Nußloch: Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch
Website Stadt Nußloch: https://www.nussloch.de/

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in nussloch war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in nussloch . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in nussloch . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.

Marc Reitz
Ich helfe als Bausachverständiger in Nußloch beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Nußloch.