Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Carsten Heidrich
04195-9900890
heidrich@bausachverstaendiger.cc
Wer in Quickborn Immobilien kauft, sollte es machen wie professionelle Kapitalanleger und sich einen Bausachverständigen als Gutachter zur Seite stellen.
Wer in Quickborn Immobilien kauft, will oft nur das Bauen eines Hauses umgehen. Dabei wird sich wohl jeder mit dem Bauen in Quickborn anfreunden müssen wenn er in Quickborn Immobilien kauft. Aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie, die besagt, dass wir demnächst auch den Altbaubestand auf einen Standard sanieren müssen der energetisch hocheffizient zu sein hat, werden umfangreiche Sanierungen folgen. Sie sollten sich beim Hauskauf beraten lassen, von einem Sachverständigen, der sich mit diesen Vorschriften intensiv auseinander gesetzt hat. Nicht das Sie ein Haus in Quickborn kaufen, welches nachher teurer ist als ein Neubau.
Ich selbst biete Ihnen meine Hilfe beim Hauskauf an, ich bin von der KfW anerkannter Sachverständiger und kann Ihnen auch sagen welche Förderungen Sie bei der anstehenden energetischen Modernierung erhalten können.
Vor Ort können Sie sich an den Partner rechts wenden.
Gut zu wissen: Unabhängige Bausachverständige bewerten im Auftrag der Hauskäufer Immobilien in Quickborn.
Quickborn wird in der Wikipedia so beschrieben Die Stadt Quickborn liegt etwa 21 km nordwestlich von Hamburg, am östlichen Rand des Kreises Pinneberg, dessen flächenmäßig größtes Gemeindegebiet sie gleichzeitig darstellt. )
Adresse der Stadt Quickborn: Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Website Stadt Quickborn: https://www.quickborn.de/
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in quickborn gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.
Bei diesem Einfamilienhausbau in quickborn war ich als Bausachverständiger mit der unabhängigen Baubegleitung bzw. Bauüberwachung und der Begleitung zur Bauabnahme bzw. Hausübergabe beauftragt. Der vom Bauträger eingesetzte Bauleiter gab mir Recht, als ich ihm gegenüber den Einbau des Rollladen-Systems rügte. Am Ende war alles vorbildlich und natürlich mangelfrei.
Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.
Carsten Heidrich
Ich helfe als Bausachverständiger in Quickborn beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Quickborn.