Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Wenn in Weilheim i. OB Schimmelpilze und Feuchte Wände in der Wohnung Ärger machen, sind viele auf Krawall gebürstet. Schimmel bzw. Schimmelpilz hatte ich doch noch nie in der Wohnung, das muss ein Bauschaden sein, oder Handwerker haben Mist gebaut. Ganz anders stellt sich für den Vermieter die Sachlage bei Schimmel-Schimmelpilzen dar, dieser sieht meist den Mieter in der Pflicht besser zu lüften.
Meine Mieter lüften nicht oder falsch, außerdem heizen sie die Wohnung nicht richtig. So, oder so ähnlich hört es sich immer wieder an, wenn mich genervte Hauseigentümer anrufen, deren Mieter in Weilheim i. OB Schimmel - Schimmelpilze in der Wohnung beklagen.
Die sicherste Art wegen Schimmel-Schimmelpilze Streit und hohe Gerichtskosten zu riskieren: Werfen Sie Ihrem Mieter einfach nur vor, dass er zu dumm oder zu faul zum lüften ist. Würden Sie sich das vorwerfen lassen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie ausreichend lüften und richtig heizen?
Vergessen Sie bitte eines nicht bei Schimmel in der Wohnung. Sie haben mit Ihrem Mieter keine Vertragsgrundlage wie und wann er zu lüften hat. Sie haben aber die vertragliche Verpflichtung Ihrem Mieter eine schadenfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Feuchtigkeit und Schimmelpilze zeugen aber nicht von einer schadenfreien Wohnung. Bei einem Streit wird immer erst die Vetragsgrundlage hinterfrag. Die Hauptfrage lautet: Ist die Wohnung technisch einwandfrei? Dafür trägt allein der Vermieter die Beweislast.
Man ist allgemein sehr klagefreudig, wenn im Mietverhältnis Schimmelpilze für schlechte Laune sorgen. Ein tolles Geschäft, für Juristen. Am Ende des Verfahrens gibt es keine Lösung, nur einen Vergleich in der Form, dass der Mietvertrag aufgelöst wird und Sie als Vermieter haben den Schaden in Form von Schimmel an den Wänden. Ganz nebenbei zahlen Sie auch noch Ihren Rechtsanwalt und die Hälfte der Gerichtskosten. Ein teures Vergnügen, dass Sie nicht weiterbringt bei Ihrem Schimmelpilzproblem.
Mal im Vertrauen, es liegt fast immer am Lüften, oder besser gesagt, am verfehlen des hygienischen Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz. Das heisst aber lange noch nicht, dass der Mieter schuldig ist. Ein großes Problem ist oft, das in alte Bausubstanz - zwecks Energieeinsparung - mit neuzeitlichen Methoden eingegriffen wurde ohne an die Konsequenzen zu denken (denken ist ja so anstrengend). Hierdurch erhöht sich der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel. Die Rechtsprechung sagt aber, es ist dem Mieter nicht mehr zuzumuten, als ...
Eigentlich möchte ich Ihnen ja meine Hilfe anbieten bei Schimmelpilz in der Wohnung. Ich möchte vermeiden, das Sie mit falschen Argumenten vor Gericht ziehen und Ihr sauer verdientes Geld verlieren. Aber bin ich Ihnen zu negativ? Ich hoffe nicht, ich bin zu sachkundig um positiv über Schimmelpilz zu denken.
Ich arbeite als Sachverständiger gern für Sie in Weilheim i. OB, Schimmelpilz in Wohnräumen sowie Feuchtigkeitsschäden sind für mich ein alltägliches Problem. Wenn Sie mit Ihren Mietern wegen Schimmelpilz Probleme haben, sollten Sie nicht den nächst besten Handwerker nehmen, der Ihnen irgend etwas verkauft, sondern unabhängige Bausachverständige in Weilheim i. OB fragen die sich Mit Schimmel / Schimmelpilzen auskennen.
Weilheim i. OB wird in der Wikipedia so beschrieben Weilheim in Oberbayern (amtlich: Weilheim i.OB) ist die Kreisstadt des oberbayerischen Landkreises Weilheim-Schongau. Weilheim ist als Mittelzentrum einer der wichtigsten Orte des Pfaffenwinkels im bayerischen Oberland. )
Adresse der Stadt Weilheim i. OB: Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB
Website Stadt Weilheim i. OB: https://www.weilheim.de/
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Auch dieses Einfamilienhaus in weilheim-i-ob erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.
Dieses Haus in weilheim-i-ob konnte mangelfrei an die Bauherren übergeben werden. Insgesamt führte ich, als unabhängiger Baubegleiter, bzw. von den Bauherren beauftragter Baugutachter lediglich 6 Ortstermine, einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme, durch. Ich war zur Unterstützung der Bauherren für diese jedoch immer erreichbar. Fehlerhafte Bauausführungen habe ich direkt beim vom Bauträger gestellten Bauleiter gerügt, der, das ist lobend anzuerkennen, diese dann auch stets schnell und fachgerecht korrigieren ließ.
Pfusch am Bau mit ernsten Folgen: Kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden war bei diesem Bauvorhaben in weilheim-i-ob mit der unabhängigen Baubegleitung zur Fremdkontrolle der Bauleitung des Bauträgers beauftragt. Wenn Handwerker auf der Baustelle nicht ausreichend kontrolliert werden sind solche Spätschäden oft vorprogrammiert.
Hans-Jürgen Müller
Ich helfe als Bausachverständiger in Weilheim i. OB beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Weilheim i. OB.