Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Immobilienbewertung in Angermünde biete ich als Immobiliengutachter an.
Wichtig zu wissen ist aber, welche Motivation Sie haben, Immobilien bewerten zu lassen. Es gibt verschiedene Gründe zur Immobilienbewertung, und zu jedem Grund die richtige Art der Immobilienbewertung. Wenn das geklärt ist, werde ich gern Ihre Immobilie bewerten.
Angermünde wird in der Wikipedia so beschrieben Die uckermärkische Stadt liegt etwa 80 km nordöstlich von Berlin in einer seenreichen Endmoränenlandschaft zwischen Schorfheide und Oder. Mit 326 km² ist Angermünde eine der flächengrößten Städte Deutschlands (Platz 13 die Fläche entspricht etwa der Größe Bremens oder Dresdens). Als Verwaltungssitz des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin liegen Teile dessen im Süden und Westen des Stadtgebietes. Im Süden grenzt Angermünde an den Landkreis Barnim, im Osten an die Republik Polen (Gemarkung Stolpe/Oder). ) die Fläche entspricht etwa der Größe Bremens oder Dresdens). Als Verwaltungssitz des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin liegen Teile dessen im Süden und Westen des Stadtgebietes. Im Süden grenzt Angermünde an den Landkreis Barnim, im Osten an die Republik Polen (Gemarkung Stolpe/Oder). )
Adresse der Stadt Angermünde: Markt 24, 16278 Angermünde
Website Stadt Angermünde: https://www.angermuende.de/
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.
Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.
Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.
Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.
Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.
Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in Angermuende . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.

Jürgen Roloff
Ich helfe als Bausachverständiger in Angermünde beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Angermünde.