Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Bei diesem Einfamilienhaus in Gelsenkirchen war ich von Baubeginn bis einschließlich Bau-Abnahme, bzw. Hausübergabe zur Fremdüberwachung und Kontrolle der Bauleitung, als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Nach angemessener Bauzeit konnte der Bauleiter den glücklichen Bauherren nach mangelfreier Bauabnahme ihr Eigenheim übergeben. Eine Hilfe privater Bauherren, die sich mehr als bezahlt gemacht hat.
Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in Gelsenkirchen gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.
Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in Gelsenkirchen . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.
Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme in Gelsenkirchen . Ich hatte als Bausachverständiger im Rahmen der unabhängigen Bauüberwachung in der Bauphase mehrere Punkte gerügt, die der Architekt und Bauleiter darauf hin, jedoch alle zu meiner vollen Zufriedenheit, korrigieren ließ. Am Ende freuten sie die Bauherren über eine pünktliche und vor allem mangelfreie Hausübergabe.
Ein leerstehendes Zweifamilienhaus in Gelsenkirchen will der Kaufinteressent im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben.
Für die Einschätzung der Sanierungskosten wurde ich beratend hinzugezogen.
Das Haus wurde ca. 1967 errichtet und steht leer. Die Außenanlageist verwahrlost und vermüllt.
Aufgrund des gerichtlichen Verfahrens besteht keine Möglichkeit der Innenbesichtigung.
Die Außenbauteile können von der Straße und vom Nachbarn beurteilt werden.
Ferner besteht ein Verkehrswertgutachten mit Angaben zur baulichen Gegebenheit des Gebäudeinneren.
Es besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Eine energetische Sanierung ist erforderlich. Der Ausbau des Dachgeschosses wird gewünscht.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten werden vergleichbare Neubaukosten erreicht.
Es steht somit zur Diskussion, inwieweit der Sanierungsaufwand gerechtfertigt erscheint.
In dem Bungalow sind die Wände oberhalb des Fußbodens nass.Der Wandputz ist sichtbar aufgequollen und zeigt kristalline Ausblühungen.Schadensbild und Feuchtemessungen betätigen die visuelle Einschätzung. Es istklar, dass der Fußbodenaufbau durchnässt ist. Wahrscheinlich hat sich Schimmelim Fußbodenaufbau gebildet. Die Schadensursache ist nach Ersteinschätzung imOrtstermin der Anschluß der Bodenabdichtung zur Linienentwässerung in derbodengleichen Dusche. Bei Normalbelastung auf dem Duschboden quillt Wasser ausdem Fugenbild.
Bei der Sanierung ist die Abdichtung zu prüfen und ggf. zu erneuern.
Der Fußbodenaufbau ist zu trocknen und der Fußbodenaufbau ist zudekontaminieren, da Schimmel entstehen könnte bzw. vorhanden ist.
Die Wände sind instandzusetzen.
Der Schaden wurde innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt. Es isterstaunlich, dass der ausführende Unternehmer nicht kooperationsbereit ist.
Detlef Becker
Ich helfe als Bausachverständiger in Gelsenkirchen beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Gelsenkirchen.