Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.
Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.
Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.
Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.
Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.
Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.

Auch dieses Einfamilienhaus in Karlsruhe erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.

Bei diesem Haus in Karlsruhe waren nach der Montage der Rollläden Nacharbeiten erforderlich. Als unabhängiger Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt, kann ich solche Mängel erkennen und vom Bauleiter die Nachbesserung einfordern.

Der Erwerber beauftragte mich mit der Teilnahme zur Abnahmebegehung bzw. bei der Mitwirkung zur Bauabnahme des Sondereigentums. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt später, da die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind.
Im Sondereigentum wurden lediglich geringfügige Oberflächenmängel festgestellt und protokolliert. Es bestehen einige leichte Kratzer im Parkettboden. Diese sind mit einfachen Mitteln zu beseitigen.
Wesentliche Mängel liegen im Sondereigentum nicht vor. Daher wurde das Sondereigentum abgenommen. Die Übergabe und Bezugsfertigkeit des Appartements verzögert sich aufgrund verspäteter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums.
In dem sehr „chick“ – modernisierten gründerzeitlichenEinfamilienhaus ist der Fliesenbelag in der bodengleichen Dusche defekt.
Der Fliesenbelag ist nicht trittfest und Fliesen sind gebrochen. Der Fußboden istmangelhaft, ist nicht gebrauchstauglich. Der Fliesengrund besteht nach Angabedes Fliesenlegers aus einem sog. „Board“. Inwieweit hier falsches Materialverwendet wurde, oder Verlegungsfehler bestehen ist im Begehungstermin unklar.Bauteilöffnungen konnten nicht erfolgen.
In jedem Fall ist der Fußbodenaufbau komplett zu erneuern.
Es gibt keine Reparaturmöglichkeiten „im Kleinen“.
Der anwesende Verursacher ist willig zur Mängelbeseitigung.
Insofern war dies ein konstruktiv verlaufender Ortstermin.


Marc Reitz
Ich helfe als Bausachverständiger in Karlsruhe beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Karlsruhe.