Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in Nuernberg gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.

Auch bei diesem Bauvorhaben in Nuernberg wurde Pfusch am Bau produziert. Während der Bauphase war kein Bausachverständiger mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Die Bauherren berichten, der vom Bauträger beauftragte Bauleiter wäre kaum vor Ort gewesen. Entsprechend lieferten die Handwerker ab. Ein Baubegleiter zur Kontrolle des Bauführers hätte u.a. bares Geld gespart.

Bei diesem Schadensbild an einem Einfamilienhaus in Nuernberg standen der Architekt, der Bauunternehmer und der Bauleiter vor einem Rätsel. Der Architekt hat mich als Baugutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden mit der Überprüfung der Bauausführung und Mangelerkennung beauftragt. Was dieser Schaden mit der defekten Bodeneinschubtreppe zu tun hat, verrate ich Ihnen gerne persönlich.

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.

Der Erwerber beauftragte mich mit der Teilnahme zur Abnahmebegehung bzw. bei der Mitwirkung zur Bauabnahme des Sondereigentums. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt später, da die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind.
Im Sondereigentum wurden lediglich geringfügige Oberflächenmängel festgestellt und protokolliert. Es bestehen einige leichte Kratzer im Parkettboden. Diese sind mit einfachen Mitteln zu beseitigen.
Wesentliche Mängel liegen im Sondereigentum nicht vor. Daher wurde das Sondereigentum abgenommen. Die Übergabe und Bezugsfertigkeit des Appartements verzögert sich aufgrund verspäteter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums.

Alexander Bellmann
Ich helfe als Bausachverständiger in Nürnberg beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Nürnberg.

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07586 Kraftsdorf

Am Klosterholz 63
99817 Eisenach

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57489 Drolshagen
Zweigstelle
Postfach 20 02 05
41202 Mönchengladbach

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