Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
In Würzburg arbeite ich als Immobiliengutachter. Ich bewerte hier Immobilien, welche zum Verkauf stehen. Auch die Bewertung von Immobilien zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken gehören zu meinem Programm in Würzburg.
Während die meisten Immobiliengutachter einen kaufmännischen beruflichen Hintergrund in der Immobilien oder Wohnungsbranche haben und demgemäß eher die Lage Ihrer Immobilie in Würzburg im Auge haben, bewerte ich als technischer Sachverständiger aus dem Bauwesen Immobilien in Würzburg nach technischen Gesichtspunkten.
Da ich als Immobiliengutachter Würzburg zu meinem Nahbereich zähle berechne ich in Würzburg keine extra Anfahrtkosten. Ich terminiere als Immobiliengutachter Würzburg besonders kurzfristig.
Würzburg wird in der Wikipedia so beschrieben Würzburg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern (Bezirk Unterfranken). Die Stadt ist Sitz des Regierungsbezirkes Unterfranken, des Landratsamtes Würzburg und Bischofssitz der Diözese Würzburg in der römisch-katholischen Kirche. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Frankfurt am Main, rund 120 Kilometer nordwestlich, )
Adresse der Stadt Würzburg: Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Website Stadt Würzburg: https://www.wuerzburg.de/
Der Preis für die Bewertung von Würzburg Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
Dieser Rohbau in Wuerzburg wurde von mir als unabhängiger Bau-Sachverständiger begleitet. Die Bauausführung ist vorbildlich. Die Aussage der Handwerker, also hier der Maurer, dass sie die Mauerwerkkronen sonst nie gedeckelt haben, stimmt den Bau-Gutachter jedoch nachdenklich. Der Bauleiter versprach aber dies künftig zu beachten. Ist ja auch so vorgeschrieben, erklärt der Bausachverständige.
Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in Wuerzburg gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.
Bei diesem Einfamilienhausbau in Wuerzburg war ich als Bausachverständiger mit der unabhängigen Baubegleitung bzw. Bauüberwachung und der Begleitung zur Bauabnahme bzw. Hausübergabe beauftragt. Der vom Bauträger eingesetzte Bauleiter gab mir Recht, als ich ihm gegenüber den Einbau des Rollladen-Systems rügte. Am Ende war alles vorbildlich und natürlich mangelfrei.
Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.
In dem sehr „chick“ – modernisierten gründerzeitlichenEinfamilienhaus ist der Fliesenbelag in der bodengleichen Dusche defekt.
Der Fliesenbelag ist nicht trittfest und Fliesen sind gebrochen. Der Fußboden istmangelhaft, ist nicht gebrauchstauglich. Der Fliesengrund besteht nach Angabedes Fliesenlegers aus einem sog. „Board“. Inwieweit hier falsches Materialverwendet wurde, oder Verlegungsfehler bestehen ist im Begehungstermin unklar.Bauteilöffnungen konnten nicht erfolgen.
In jedem Fall ist der Fußbodenaufbau komplett zu erneuern.
Es gibt keine Reparaturmöglichkeiten „im Kleinen“.
Der anwesende Verursacher ist willig zur Mängelbeseitigung.
Insofern war dies ein konstruktiv verlaufender Ortstermin.
Alexander Bellmann
Ich helfe als Bausachverständiger in Würzburg beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Würzburg.