Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
In Nienburg (Weser) arbeite ich als Immobiliengutachter. Ich bewerte hier Immobilien, welche zum Verkauf stehen. Auch die Bewertung von Immobilien zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken gehören zu meinem Programm in Nienburg (Weser).
Während die meisten Immobiliengutachter einen kaufmännischen beruflichen Hintergrund in der Immobilien oder Wohnungsbranche haben und demgemäß eher die Lage Ihrer Immobilie in Nienburg (Weser) im Auge haben, bewerte ich als technischer Sachverständiger aus dem Bauwesen Immobilien in Nienburg (Weser) nach technischen Gesichtspunkten.
Da ich als Immobiliengutachter Nienburg (Weser) zu meinem Nahbereich zähle berechne ich in Nienburg (Weser) keine extra Anfahrtkosten. Ich terminiere als Immobiliengutachter Nienburg (Weser) besonders kurzfristig.
Nienburg (Weser) wird in der Wikipedia so beschrieben Nienburg wird erstmals 1025 in einer Urkunde des Bistums Minden erwähnt. Da Nienburg „neue Burg“ heißt, muss hier schon früher eine Burg bestanden haben oder es handelt sich um eine ältere, benachbarte Burg (zum Beispiel Burg Wölpe oder Drakenburg). 1215 kam Nienburg an die Grafen von Hoya und erhielt 1225 Stadtrechte. Nach Teilung der Grafschaft Hoya im Jahre 1345 wurde Nienburg Residenz, bis Graf Otto VIII. von Hoya 1582 ohne Nachkommen starb. Nienburg gelangte in den Besitz der Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg, die die Grafschaft unter sich aufteilten und Nienburg zur Festung ausbauten. )
Adresse der Stadt Nienburg (Weser): Marktplatz 1, 31582 Nienburg/Weser
Website Stadt Nienburg (Weser): https://www.nienburg.de/
Der Preis für die Bewertung von Nienburg (Weser) Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
Nienburg (Weser) wird in der Wikipedia so beschrieben Nienburg wird erstmals 1025 in einer Urkunde des Bistums Minden erwähnt. Da Nienburg „neue Burg“ heißt, muss hier schon früher eine Burg bestanden haben oder es handelt sich um eine ältere, benachbarte Burg (zum Beispiel Burg Wölpe oder Drakenburg). 1215 kam Nienburg an die Grafen von Hoya und erhielt 1225 Stadtrechte. Nach Teilung der Grafschaft Hoya im Jahre 1345 wurde Nienburg Residenz, bis Graf Otto VIII. von Hoya 1582 ohne Nachkommen starb. Nienburg gelangte in den Besitz der Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg, die die Grafschaft unter sich aufteilten und Nienburg zur Festung ausbauten. )
Adresse der Stadt Nienburg (Weser): Marktplatz 1, 31582 Nienburg/Weser
Website Stadt Nienburg (Weser): https://www.nienburg.de/
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Leicht vermeidbarer Pfusch am Bau dieses Einfamilienhauses in nienburg-weser . Unvollständiger oder nicht fachgerecht eingebauter Dämmstoff führt zu ständig überhöhten Heizkosten oder gar Schimmel. Im Rahmen der Fremdüberwachung war ich hier als Baugutachter mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Der Bauleiter hat, nach meiner Mangelrüge, die Handwerker entsprechend angewiesen. Ein erheblicher, versteckter Mangel wurde verhindert.

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.
In dem sehr „chick“ – modernisierten gründerzeitlichenEinfamilienhaus ist der Fliesenbelag in der bodengleichen Dusche defekt.
Der Fliesenbelag ist nicht trittfest und Fliesen sind gebrochen. Der Fußboden istmangelhaft, ist nicht gebrauchstauglich. Der Fliesengrund besteht nach Angabedes Fliesenlegers aus einem sog. „Board“. Inwieweit hier falsches Materialverwendet wurde, oder Verlegungsfehler bestehen ist im Begehungstermin unklar.Bauteilöffnungen konnten nicht erfolgen.
In jedem Fall ist der Fußbodenaufbau komplett zu erneuern.
Es gibt keine Reparaturmöglichkeiten „im Kleinen“.
Der anwesende Verursacher ist willig zur Mängelbeseitigung.
Insofern war dies ein konstruktiv verlaufender Ortstermin.


Johannes Thobe
Ich helfe als Bausachverständiger in Nienburg (Weser) beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Nienburg (Weser).