Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Stuttgart obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Stuttgart beauftragt.
Die Bauplanung in Stuttgart kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Stuttgart darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Stuttgart wird in der Wikipedia so beschrieben Stuttgart ist die Hauptstadt des deutschen Landes Baden-Württemberg und mit über 597.000 Einwohnern dessen größte Stadt. Sie ist die sechstgrößte Stadt Deutschlands und bildet das Zentrum der rund 2,7 Millionen Einwohner zählenden Region Stuttgart. Zudem ist es Kernstadt der siebtgrößten Agglomeration Deutschlands sowie der europäischen Metropolregion Stuttgart (etwa 5,3 Millionen Einwohner der sechstgrößten in Deutschland. Stuttgart hat den Status eines Stadtkreises und ist in 23 Bezirke gegliedert. )
Adresse der Stadt Stuttgart: Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Website Stadt Stuttgart: https://www.stuttgart.de/
Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in stuttgart war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.
Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.
Auch bei diesem Bauvorhaben in stuttgart wurde Pfusch am Bau produziert. Während der Bauphase war kein Bausachverständiger mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Die Bauherren berichten, der vom Bauträger beauftragte Bauleiter wäre kaum vor Ort gewesen. Entsprechend lieferten die Handwerker ab. Ein Baubegleiter zur Kontrolle des Bauführers hätte u.a. bares Geld gespart.
Im Rahmen der qualitätssichernden Baubegleitung bemängelt der Bausachverständige auch kleinste Nachlässigkeiten der Bauausführung. Bei diesem Einfamilienhaus in stuttgart war die Dampfbremse im Drempelbereich nicht 100% fachgerecht verbaut. Als baubegleitender Gutachter rüge ich so etwas gegenüber der Bauleitung. Das Foto zeigt den Bereich nach der Mangelbeseitigung. Es wurde beim späteren BlowerDoor-Test eine sehr gute Winddichtigkeit festgestellt.
Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.
In dem Bungalow sind die Wände oberhalb des Fußbodens nass.Der Wandputz ist sichtbar aufgequollen und zeigt kristalline Ausblühungen.Schadensbild und Feuchtemessungen betätigen die visuelle Einschätzung. Es istklar, dass der Fußbodenaufbau durchnässt ist. Wahrscheinlich hat sich Schimmelim Fußbodenaufbau gebildet. Die Schadensursache ist nach Ersteinschätzung imOrtstermin der Anschluß der Bodenabdichtung zur Linienentwässerung in derbodengleichen Dusche. Bei Normalbelastung auf dem Duschboden quillt Wasser ausdem Fugenbild.
Bei der Sanierung ist die Abdichtung zu prüfen und ggf. zu erneuern.
Der Fußbodenaufbau ist zu trocknen und der Fußbodenaufbau ist zudekontaminieren, da Schimmel entstehen könnte bzw. vorhanden ist.
Die Wände sind instandzusetzen.
Der Schaden wurde innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt. Es isterstaunlich, dass der ausführende Unternehmer nicht kooperationsbereit ist.
Marc Reitz
Ich helfe als Bausachverständiger in Stuttgart beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Stuttgart.
Waldweg 2
57489 Drolshagen
Zweigstelle
Postfach 20 02 05
41202 Mönchengladbach
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