Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Wenn in Burgkirchen a.d. Alz Schimmelpilze und Feuchte Wände in der Wohnung Ärger machen, sind viele auf Krawall gebürstet. Schimmel bzw. Schimmelpilz hatte ich doch noch nie in der Wohnung, das muss ein Bauschaden sein, oder Handwerker haben Mist gebaut. Ganz anders stellt sich für den Vermieter die Sachlage bei Schimmel-Schimmelpilzen dar, dieser sieht meist den Mieter in der Pflicht besser zu lüften.
Meine Mieter lüften nicht oder falsch, außerdem heizen sie die Wohnung nicht richtig. So, oder so ähnlich hört es sich immer wieder an, wenn mich genervte Hauseigentümer anrufen, deren Mieter in Burgkirchen a.d. Alz Schimmel - Schimmelpilze in der Wohnung beklagen.
Die sicherste Art wegen Schimmel-Schimmelpilze Streit und hohe Gerichtskosten zu riskieren: Werfen Sie Ihrem Mieter einfach nur vor, dass er zu dumm oder zu faul zum lüften ist. Würden Sie sich das vorwerfen lassen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie ausreichend lüften und richtig heizen?
Vergessen Sie bitte eines nicht bei Schimmel in der Wohnung. Sie haben mit Ihrem Mieter keine Vertragsgrundlage wie und wann er zu lüften hat. Sie haben aber die vertragliche Verpflichtung Ihrem Mieter eine schadenfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Feuchtigkeit und Schimmelpilze zeugen aber nicht von einer schadenfreien Wohnung. Bei einem Streit wird immer erst die Vetragsgrundlage hinterfrag. Die Hauptfrage lautet: Ist die Wohnung technisch einwandfrei? Dafür trägt allein der Vermieter die Beweislast.
Man ist allgemein sehr klagefreudig, wenn im Mietverhältnis Schimmelpilze für schlechte Laune sorgen. Ein tolles Geschäft, für Juristen. Am Ende des Verfahrens gibt es keine Lösung, nur einen Vergleich in der Form, dass der Mietvertrag aufgelöst wird und Sie als Vermieter haben den Schaden in Form von Schimmel an den Wänden. Ganz nebenbei zahlen Sie auch noch Ihren Rechtsanwalt und die Hälfte der Gerichtskosten. Ein teures Vergnügen, dass Sie nicht weiterbringt bei Ihrem Schimmelpilzproblem.
Mal im Vertrauen, es liegt fast immer am Lüften, oder besser gesagt, am verfehlen des hygienischen Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz. Das heisst aber lange noch nicht, dass der Mieter schuldig ist. Ein großes Problem ist oft, das in alte Bausubstanz - zwecks Energieeinsparung - mit neuzeitlichen Methoden eingegriffen wurde ohne an die Konsequenzen zu denken (denken ist ja so anstrengend). Hierdurch erhöht sich der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel. Die Rechtsprechung sagt aber, es ist dem Mieter nicht mehr zuzumuten, als ...
Eigentlich möchte ich Ihnen ja meine Hilfe anbieten bei Schimmelpilz in der Wohnung. Ich möchte vermeiden, das Sie mit falschen Argumenten vor Gericht ziehen und Ihr sauer verdientes Geld verlieren. Aber bin ich Ihnen zu negativ? Ich hoffe nicht, ich bin zu sachkundig um positiv über Schimmelpilz zu denken.
Ich arbeite als Sachverständiger gern für Sie in Burgkirchen a.d. Alz, Schimmelpilz in Wohnräumen sowie Feuchtigkeitsschäden sind für mich ein alltägliches Problem. Wenn Sie mit Ihren Mietern wegen Schimmelpilz Probleme haben, sollten Sie nicht den nächst besten Handwerker nehmen, der Ihnen irgend etwas verkauft, sondern unabhängige Bausachverständige in Burgkirchen a.d. Alz fragen die sich Mit Schimmel / Schimmelpilzen auskennen.
Burgkirchen a.d. Alz wird in der Wikipedia so beschrieben Burgkirchen liegt an der Alz, etwa 9 km südlich von Altötting (am Mörnbach) und Neuötting (am Inn) beziehungsweise 9 km westlich von Burghausen (an der Salzach). Die Gemeinde grenzt im Westen an Garching a.d.Alz im Norden an Unterneukirchen und Kastl im Osten an Emmerting, Mehring und Burghausen im Süden an St. Radegund (BR, OÖ, A Tittmoning (Landkreis Traunstein Halsbach und Kirchweidach. )
Adresse der Stadt Burgkirchen a.d. Alz: Max-Planck-Platz 5, 84508 Burgkirchen an der Alz
Website Stadt Burgkirchen a.d. Alz: https://www.burgkirchen.de/
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in burgkirchen-ad-alz ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in burgkirchen-ad-alz . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.

Hans-Jürgen Müller
Ich helfe als Bausachverständiger in Burgkirchen a.d. Alz beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Burgkirchen a.d. Alz.

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