Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
In Nußloch arbeite ich als Immobiliengutachter. Ich bewerte hier Immobilien, welche zum Verkauf stehen. Auch die Bewertung von Immobilien zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken gehören zu meinem Programm in Nußloch.
Während die meisten Immobiliengutachter einen kaufmännischen beruflichen Hintergrund in der Immobilien oder Wohnungsbranche haben und demgemäß eher die Lage Ihrer Immobilie in Nußloch im Auge haben, bewerte ich als technischer Sachverständiger aus dem Bauwesen Immobilien in Nußloch nach technischen Gesichtspunkten.
Da ich als Immobiliengutachter Nußloch zu meinem Nahbereich zähle berechne ich in Nußloch keine extra Anfahrtkosten. Ich terminiere als Immobiliengutachter Nußloch besonders kurzfristig.
Nußloch wird in der Wikipedia so beschrieben Zur Gemeinde Nußloch gehören die Ortschaften Nußloch und Maisbach sowie die Häuser Erzwäsche, Fischweiher, Mühle, Steinbruch des Zementwerks und Steinzeug- u. Tonwerk. Im Gemeindegebiet liegt die 867 erwähnte, abgegangene Ortschaft Weiler )
Adresse der Stadt Nußloch: Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch
Website Stadt Nußloch: https://www.nussloch.de/
Der Preis für die Bewertung von Nußloch Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Die Kunden konnten ca. 1,0 Jahre nach Einzug in Ihre Stadtvilla einen Schimmelbefall in den Eckbereichen der Geschossdecke feststellen. Gemäß den örtlichen Angaben wurde der Schimmelbefall in den Wintermonaten festgestellt, hierbei konnte auch ein sichtbarer Feuchtigkeitsbefall durch die Bauherren bemerkt werden. Bei der im Herbst durchgeführten Besichtigung wurde eine Feuchtigkeitsmessung an der aus Gipskarton verkleideten Geschossdecke durchgeführt. Da an der Geschossdecke keine erhöhten Feuchtigkeitswerte festgestellt werden konnte, wurde eine Besichtigung im Spitzboden ausgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die verlegte Dämmung nicht komplett ausgeführt wurde. Durch die Temperaturunterschiede des als Kaltdach erstellten Spitzbodens zum Wohnraum entstand Kondensat, die zu einem Schimmelbefall und der durch die Bauherren festgestellten Durchfeuchtungen führte.


Hier hätte der Bauleiter besser auf seine Handwerker, in diesem Fall Fliesenleger, achten sollen. Schaden durch mangelhafte Ausführung (Baumangel). Der Baufachmann weiß: keine starre Verfugung zwischen Bodenfliese und Wand. Das Einfamilienhaus steht in Aerzen . Es war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. An diesem Haus war schon während der gesamten Bauzeit der Wurm drin. Es war nicht einmal böswilliger Pfusch am Bau im Spiel, was ich als Bausachverständiger hier alles bei der Abnahme von Bauleistungen zu beanstanden hatte. Der gesamte Hausbau war von Diletantismus begleitet. Kein ausgebildetes Baupersonal sondern nur Werkvertragspersonal, der Bauleiter nur eine Marionette. Das Bauunternehmen verfügte über keinerlei Fachpersonal, aber über drei eigene Rechtsanwälte. Da macht das Bauen in Aerzen keinen Spass. Wenn Sie an solch einen Bauträger beim Hausbau geraten für den Pfusch am Bau Programm ist, sollten Sie auf die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen in Aerzen nicht verzichten. Als Bausachverständiger in Aerzen biete ich die baubegleitende Qualitätssicherung für Ihren Hausbau in Aerzen an.

Marc Reitz
Ich helfe als Bausachverständiger in Nußloch beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Nußloch.

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