Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Wenn in Trier Schimmelpilze und Feuchte Wände in der Wohnung Ärger machen, sind viele auf Krawall gebürstet. Schimmel bzw. Schimmelpilz hatte ich doch noch nie in der Wohnung, das muss ein Bauschaden sein, oder Handwerker haben Mist gebaut. Ganz anders stellt sich für den Vermieter die Sachlage bei Schimmel-Schimmelpilzen dar, dieser sieht meist den Mieter in der Pflicht besser zu lüften.
Meine Mieter lüften nicht oder falsch, außerdem heizen sie die Wohnung nicht richtig. So, oder so ähnlich hört es sich immer wieder an, wenn mich genervte Hauseigentümer anrufen, deren Mieter in Trier Schimmel - Schimmelpilze in der Wohnung beklagen.
Die sicherste Art wegen Schimmel-Schimmelpilze Streit und hohe Gerichtskosten zu riskieren: Werfen Sie Ihrem Mieter einfach nur vor, dass er zu dumm oder zu faul zum lüften ist. Würden Sie sich das vorwerfen lassen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie ausreichend lüften und richtig heizen?
Vergessen Sie bitte eines nicht bei Schimmel in der Wohnung. Sie haben mit Ihrem Mieter keine Vertragsgrundlage wie und wann er zu lüften hat. Sie haben aber die vertragliche Verpflichtung Ihrem Mieter eine schadenfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Feuchtigkeit und Schimmelpilze zeugen aber nicht von einer schadenfreien Wohnung. Bei einem Streit wird immer erst die Vetragsgrundlage hinterfrag. Die Hauptfrage lautet: Ist die Wohnung technisch einwandfrei? Dafür trägt allein der Vermieter die Beweislast.
Man ist allgemein sehr klagefreudig, wenn im Mietverhältnis Schimmelpilze für schlechte Laune sorgen. Ein tolles Geschäft, für Juristen. Am Ende des Verfahrens gibt es keine Lösung, nur einen Vergleich in der Form, dass der Mietvertrag aufgelöst wird und Sie als Vermieter haben den Schaden in Form von Schimmel an den Wänden. Ganz nebenbei zahlen Sie auch noch Ihren Rechtsanwalt und die Hälfte der Gerichtskosten. Ein teures Vergnügen, dass Sie nicht weiterbringt bei Ihrem Schimmelpilzproblem.
Mal im Vertrauen, es liegt fast immer am Lüften, oder besser gesagt, am verfehlen des hygienischen Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz. Das heisst aber lange noch nicht, dass der Mieter schuldig ist. Ein großes Problem ist oft, das in alte Bausubstanz - zwecks Energieeinsparung - mit neuzeitlichen Methoden eingegriffen wurde ohne an die Konsequenzen zu denken (denken ist ja so anstrengend). Hierdurch erhöht sich der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel. Die Rechtsprechung sagt aber, es ist dem Mieter nicht mehr zuzumuten, als ...
Eigentlich möchte ich Ihnen ja meine Hilfe anbieten bei Schimmelpilz in der Wohnung. Ich möchte vermeiden, das Sie mit falschen Argumenten vor Gericht ziehen und Ihr sauer verdientes Geld verlieren. Aber bin ich Ihnen zu negativ? Ich hoffe nicht, ich bin zu sachkundig um positiv über Schimmelpilz zu denken.
Ich arbeite als Sachverständiger gern für Sie in Trier, Schimmelpilz in Wohnräumen sowie Feuchtigkeitsschäden sind für mich ein alltägliches Problem. Wenn Sie mit Ihren Mietern wegen Schimmelpilz Probleme haben, sollten Sie nicht den nächst besten Handwerker nehmen, der Ihnen irgend etwas verkauft, sondern unabhängige Bausachverständige in Trier fragen die sich Mit Schimmel / Schimmelpilzen auskennen.
Trier wird in der Wikipedia so beschrieben Trier ist Sitz einer Universität, einer Hochschule, der Verwaltung des Landkreises Trier-Saarburg, der Verwaltung der Verbandsgemeinde Trier-Land, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD, bis 1999 Bezirksregierung Trier mehrerer Dienststellen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) und einer römisch-katholischen Diözese (Bistum Trier, das älteste nördlich der Alpen). )
Adresse der Stadt Trier: Am Augustinerhof, 54290 Trier
Website Stadt Trier: https://www.trier.de/

Hier war ich als Bausachverständiger zur Beruhigung des Mieters gerufen worden.
Zwischen Vermieter und Mieter herrschte Streit über die Ursachen von Schimmelpilz.
Hier bin ich schlicht eingetreten und habe gesagt, es ist nicht die Schuldfrage, die interessant ist, sondern die Ursache muss beseitigt werden.
Hinter der Spüle wird die Wand kälter als die Scheiben der Fenster, deshalb muss die Luftfeuchtigkeit gesenkt werde.
Eine Lüftungsanlage habe ich empfohlen. Damit es nicht so teuer wird habe ich ihm den Tipp gegeben sich mal auf www.bayernluft.de umzusehen.
Ein Bausachverständiger nach trier zu holen ist garantiert günstiger und zielführender als ein Gerichtsprozess.
Als Bausachverständiger komme ich auch gern für Sie nach trier .

Im Rahmen der qualitätssichernden Baubegleitung bemängelt der Bausachverständige auch kleinste Nachlässigkeiten der Bauausführung. Bei diesem Einfamilienhaus in trier war die Dampfbremse im Drempelbereich nicht 100% fachgerecht verbaut. Als baubegleitender Gutachter rüge ich so etwas gegenüber der Bauleitung. Das Foto zeigt den Bereich nach der Mangelbeseitigung. Es wurde beim späteren BlowerDoor-Test eine sehr gute Winddichtigkeit festgestellt.

Pfusch am Bau mit ernsten Folgen: Kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden war bei diesem Bauvorhaben in trier mit der unabhängigen Baubegleitung zur Fremdkontrolle der Bauleitung des Bauträgers beauftragt. Wenn Handwerker auf der Baustelle nicht ausreichend kontrolliert werden sind solche Spätschäden oft vorprogrammiert.

Durch die Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung (BlowerDoor-Test) überprüft der Bausachverständige im Rahmen der Bau-Fremdüberwachung, wie bei diesem Bauvorhaben in trier , die Winddichtigkeit des Gebäudes. Pfusch am Bau und Schimmel haben keine Chance.

In dem Bungalow sind die Wände oberhalb des Fußbodens nass.Der Wandputz ist sichtbar aufgequollen und zeigt kristalline Ausblühungen.Schadensbild und Feuchtemessungen betätigen die visuelle Einschätzung. Es istklar, dass der Fußbodenaufbau durchnässt ist. Wahrscheinlich hat sich Schimmelim Fußbodenaufbau gebildet. Die Schadensursache ist nach Ersteinschätzung imOrtstermin der Anschluß der Bodenabdichtung zur Linienentwässerung in derbodengleichen Dusche. Bei Normalbelastung auf dem Duschboden quillt Wasser ausdem Fugenbild.
Bei der Sanierung ist die Abdichtung zu prüfen und ggf. zu erneuern.
Der Fußbodenaufbau ist zu trocknen und der Fußbodenaufbau ist zudekontaminieren, da Schimmel entstehen könnte bzw. vorhanden ist.
Die Wände sind instandzusetzen.
Der Schaden wurde innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt. Es isterstaunlich, dass der ausführende Unternehmer nicht kooperationsbereit ist.

Daniel Heckmann
Ich helfe als Bausachverständiger in Trier beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Trier.