Bausachverständige helfen privaten Bauherren bei:
- Hauskauf - Schimmel - Energieberatung - Baubegleitung -
Dipl.-Ing. Claas Nolte
05135-9259990
nolte@bausachverstaendiger.cc
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Hans-Uwe Kraemer
Kampstraße 21
31542 Bad Nenndorf
Telefon 05723- 986 70 74
E.-Mail info@bauexperte.club
USt.-IdNr.: DE263447606
Erfüllungsort: Bad Nenndorf
Gerichtsstand Bückeburg
Bausachverständiger, Immobiliengutachter oder Baugutachter sind Begriffe, welche suggerieren könnten, man sei universell Sachverständiger im Bauwesen - diese Anforderung erfüllt niemand im strengen Sinne des Gesetzes, auch ich nicht. Hierrüber möchte ich Sie nicht im Unklaren lassen. Meine genaue Bezeichnung lautet nicht Bausachverständiger, Baugutachter oder Immobiliengutachter, sondern es handelt sich bei mir um mehrere bescheidenere Bezeichnungen.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Kfw anerkannter Sachverständiger zur Bewertung von Bausubstanz und Haustechnik von Wohngebäuden.
Sachverständiger für Schimmelpilze im Bauwesen
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Bausachverständiger Hans-Uwe Kraemer
Bad Nenndorf , den 28.2.2019
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in Hildesheim ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Bei diesem Haus in Hildesheim waren nach der Montage der Rollläden Nacharbeiten erforderlich. Als unabhängiger Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt, kann ich solche Mängel erkennen und vom Bauleiter die Nachbesserung einfordern.

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.

Ein leerstehendes Zweifamilienhaus in Hildesheim will der Kaufinteressent im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben.
Für die Einschätzung der Sanierungskosten wurde ich beratend hinzugezogen.
Das Haus wurde ca. 1967 errichtet und steht leer. Die Außenanlageist verwahrlost und vermüllt.
Aufgrund des gerichtlichen Verfahrens besteht keine Möglichkeit der Innenbesichtigung.
Die Außenbauteile können von der Straße und vom Nachbarn beurteilt werden.
Ferner besteht ein Verkehrswertgutachten mit Angaben zur baulichen Gegebenheit des Gebäudeinneren.
Es besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Eine energetische Sanierung ist erforderlich. Der Ausbau des Dachgeschosses wird gewünscht.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten werden vergleichbare Neubaukosten erreicht.
Es steht somit zur Diskussion, inwieweit der Sanierungsaufwand gerechtfertigt erscheint.

Dipl.-Ing. Claas Nolte
Ich helfe als Bausachverständiger in Hildesheim beim Hauskauf, Hausbau und bei Bauschäden. Auch als Energieberater engagiere ich mich für Sie in Hildesheim.

Dipl.-Ing.
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